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   SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05   

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SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05 (https://dejure.org/2007,115120)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - S 11 SB 400/05 (https://dejure.org/2007,115120)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - S 11 SB 400/05 (https://dejure.org/2007,115120)
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  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05
    Diese geht dahin, in einer Gesamtbeurteilung zu bemessen, wie im Einzelfall die durch alle Störungen bedingten Funktionsausfälle, teilweise einander verstärkend, gemeinsam die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (BSGE 48, 82).

    Zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen Teil-GdB um 10 bedingen, führen in der Regel nicht zu einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung (vgl. BSGE 48, 82; s. a. AHP 2004, Rdnr. 19, Seite 29 f.).

  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Auszug aus SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05
    Wie bisher nach dem Schwerbehindertengesetz handelt es sich bei den Feststellungsbe-scheiden nach § 69 Abs. 1 und 2 SGB IX um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. BSG, Urt. v. 19.09.2000, Az.: B 9 SB 3/00 R).

    Bei einer derartigen Neufeststellung handelt es sich nicht um eine reine Hochrechnung des im letzten maßgeblichen Bescheid festgestellten GdB, sondern um dessen Neuermittlung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung der ver-schiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urt. v. 19. September 2000, Az.: B 9 SB 3/00 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.06.2002, Az.: L 6 SB 142/00).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Gesamt-GdB - gutachterliche

    Auszug aus SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05
    Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich durch eine Besse-rung oder Verschlechterung des Behinderungszustandes eine Herabsetzung oder Erhö-hung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 ergibt bzw. die gesundheitlichen Vorausset-zungen eines Nachteilsausgleichs nicht mehr vorliegen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeein-trächtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswir-kung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1998, Az.: B 9 SB 18/97 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

    Auszug aus SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05
    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeein-trächtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswir-kung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1998, Az.: B 9 SB 18/97 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - L 6 SB 142/00

    Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Wirbelsäulenschaden - psychische Störung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 10.05.2007 - S 11 SB 400/05
    Bei einer derartigen Neufeststellung handelt es sich nicht um eine reine Hochrechnung des im letzten maßgeblichen Bescheid festgestellten GdB, sondern um dessen Neuermittlung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung der ver-schiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urt. v. 19. September 2000, Az.: B 9 SB 3/00 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.06.2002, Az.: L 6 SB 142/00).
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